Das Arbeitsrechtsteam von valfor ist bekannt für seine dynamische, kompetente und pragmatische, effiziente Art und Weise der Klientenberatung und Prozessführung. Wir beraten das ganze Spektrum von Unternehmen, von Konzernen und Grossunternehmen über mittelgrosse bis kleinere Unternehmen (KMU-Sektor), wissenschaftliche Institutionen, öffentlich-rechtliche Organisationen, Organisationen des Gesundheitswesens, Non-Profit-Organisationen sowie auch Führungskräfte. Unser Arbeitsrechtsteam arbeitet sehr eng mit den Spezialisten aus unseren anderen Teams zusammen, namentlich des Unternehmensrechts, Steuerrechts, Datenschutzrechts und Immaterialgüterrechts. Unser Verständnis für die verschiedensten Sozialversicherungssysteme und unser umfassendes internationales Netzwerk erlauben es uns, auch grenzüberschreitende Fälle effizient und fundiert zu bearbeiten. Unser professionelles Verhältnis zu Arbeits- und Migrationsbehörden hilft uns zudem, unsere Kunden effizient und effektiv zu beraten und massgeschneiderte Lösungen zu erarbeiten.

Kernkompetenzen

  • Erstellung und Implementierung von arbeitsvertraglichen Dokumenten (Arbeitsverträge, Anstellungsbedingungen, Personalreglemente, Weisungen und interne Reglemente, Firmen-Gesamtarbeitsverträge etc.)
  • Ausarbeitung von Vergütungssystemen (Lohn- und Bonusmodelle) und Mitarbeiterbeteiligungsplänen
  • Unterstützung bei Beendigung von Arbeitsverhältnissen (Kündigungen, Freistellungen, Aufhebungsvereinbarungen, Konkurrenzverbote)
  • Planung und Umsetzung sowie Unterstützung bei Umstrukturierungen/Reorganisationen und Massenentlassungen, Konsultationen
  • Unterstützung unserer Klienten bei grenzüberschreitenden Anstellungen und Mitarbeitereinsätzen/Entsendungen in der Schweiz
  • Erlangung von Arbeits- und Aufenthaltsbewilligungen für ausländische Arbeitnehmer
  • Unterstützung bei gesamtarbeitsvertraglichen Ansprüchen / Verhandlungen mit Sozialpartner
  • Unterstützung bei Personalverleih und Einholung Bewilligungen und Erstellung der vertraglichen Grundlagen (Einsatzverträge/Personalverleihverträge)
  • Vertretung von Arbeitgebern und Arbeitnehmern in gerichtlichen Verfahren und vor Schiedsgerichten
  • Beratung und Unterstützung von Unternehmen beim Übergang von Betriebsteilen mitsamt Arbeitnehmern
  • Vertretung von Klienten im Falle von Diskriminierung (Mobbing, sex. Belästigung etc.) und Whistleblowing, Schulungen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern
  • Beratung in sämtlichen Belangen des Sozialversicherungsrechts
  • Beratung von Klienten in allen Fragen der Personalvorsorge
  • Planung und Durchführung von internen Untersuchungen

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