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TaxPage – Ausdehnung der Verlustverrechnung

Publikationen 29. August 2024

Einführung

Die Pandemie hat bei vielen Unternehmen Spuren hinterlassen. Damit sich diese besser erholen können, soll die Verlustverrechnung von sieben auf zehn Jahre ausgedehnt werden. Wie das konkret aussehen soll, lesen Sie hier.

Verlustverrechnung

Derzeit können Verluste aus den sieben der Steuerperiode vorangegangenen Geschäftsjahre vom Reingewinn abgezogen werden. Dies gilt selbstverständlich nur soweit, als dass die Verluste bei der Berechnung des steuerbaren Reingewinns in den Vorjahren nicht berücksichtigt wurde. Der verrechenbare Betrag wird Verlustvortrag genannt. Sofern Verluste in mehreren Geschäftsjahren erzielt wurden, sind die älteren Verlustvorträge jeweils vor den neueren zu verrechnen.

Berechnungsbeispiel

Die untenstehende Tabelle soll die Verlustverrechnung veranschaulichen. Der Verlust des Geschäftsjahres 2015 (-250) wird in den darauffolgenden Jahren jeweils mit einem allfälligen Gewinn verrechnet. So konnte bis im Jahr 2022 total ein Verlust von 240 verrechnet werden. Nach heute geltendem Recht kann der übrig gebliebene Verlust von 10 im Jahr 2023 nicht mehr verrechnet werden. Es ist jedoch möglich, den Verlustvortrag des Jahres 2018 (-60) im Jahr 2023 zu verrechnen, da dieser bis anhin nicht berücksichtigt wurde. Da im Jahr 2023 ein Gewinn von 100 erwirtschaftet wurde, beträgt der steuerbare Reingewinn für dieses Jahr 40. 

In den Jahren davor gab es aufgrund der Verlustverrechnung keinen steuerbaren Reingewinn, obwohl in den Jahren 2016, 2017 sowie 2019-2022 jeweils ein Jahresgewinn erzielt wurde.

Wie Sie sehen ist die Verlustverrechnung ein wichtiges Instrument und kann die Steuerrechnung erheblich beeinflussen. 

Geplante Änderungen

Damit sich – insbesondere auch von der Corona-Pandemie betroffene Unternehmen – besser erholen können, will das Parlament die Verrechnungsperiode von sieben auf zehn Jahre ausdehnen. Der Bundesrat hat die dafür gesetzlichen Anpassungen im DBG und StHG ausgearbeitet und in die Vernehmlassung gegeben. Die Vernehmlassungsantworten fielen geteilt aus. Während die Wirtschaft die vorgeschlagenen Änderungen begrüsst, werden diese von einer Mehrzahl der Kantone und Städten abgelehnt. 

Was als Nächstes passiert 

Die Gesetzesentwürfe müssen nun, unter Berücksichtigung der Vernehmlassungsantworten, vom Parlament beraten und allenfalls beschlossen werden.

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Daniel Gatenby Partner

Neue Partner. Erweitertes Fachwissen.

valfor freut sich, die Aufnahme von sechs neuen Partnern ab dem 1. Januar 2025 bekanntzugeben.

Die in Lausanne ansässige Kanzlei Mercuris Avocats, geleitet von den Partnern Olivier Cherpillod, Jean-Michel Clerc, Martine Loertscher und Maxime Rocafort, wird sich valfor anschliessen. Ihr Team, spezialisiert auf Handelsrecht, Steuerrecht und Streitbeilegung, wird in die valfor-Büros in Pully/Lausanne integriert.

Deborah Hondius und Nicolas Gurtner werden valfor in Genf verstärken und ihre Expertise in der Prozessführung, insbesondere in den Bereichen Wirtschaftskriminalität und Vertragsrecht, einbringen.

Vereint durch die gemeinsame Philosophie value beyond legal advice, freuen sie sich darauf, ihre Kompetenzen und Ressourcen zum Nutzen der Mandanten von valfor zu vereinen. Dieses strategische Wachstum stärkt valfors Position als eine der führenden Wirtschaftskanzleien der Schweiz mit über 80 Anwälten, die in Bern, Genf, Lausanne, Sitten, Zug, Zürich und Brüssel tätig sind.

Mit einem starken internationalen und interdisziplinären Fokus bietet valfor massgeschneiderte juristische Lösungen, um den spezifischen Anforderungen und der Komplexität der Geschäfte seiner Mandanten gerecht zu werden.

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