TaxPage - Rückblick auf das vergangene Jahr und Ausblick 2026
Einleitung
Ein weiteres Jahr ist vergangen und wir möchten Ihnen, liebe Leserinnen und Leser, für Ihre Treue danken. Diese Ausgabe der TaxPage gibt einen Überblick über verschiedene Aspekte des vergangenen Jahres und geht auf einige Neuerungen ein, die uns ab dem Jahr 2026 erwarten. Wir möchten Sie auch daran erinnern, dass Sie noch Zeit haben, Einzahlungen in Ihre 3. Säule zu leisten.
Rückblick 2025
Im Jahr 2025 fanden zwei wichtige Volksabstimmungen zur Besteuerung natürlicher Personen statt.
Einerseits stimmte das Volk am 28. September 2025 für die Abschaffung des Eigenmietwerts ab, bei dem es sich um ein fiktives Einkommen handelt, das Immobilienbesitzern zugerechnet wird, die ihre Immobilie selbst nutzen. Im Gegenzug zur Abschaffung des Eigenmietwertes werden Eigentümer Liegenschaftsunterhaltskosten nicht mehr von ihrem steuerpflichtigen Einkommen abziehen können. Zudem wird die Möglichkeit, private Schuldzinsen abzuziehen, auf Schuldzinsen vermieteter Liegenschaften beschränkt und nur im Verhältnis des Wertes der vermieteten Liegenschaft zum Gesamtvermögen gewährt. Nach Angaben des Bundesrats werden diese Gesetzesänderungen frühestens ab dem Steuerjahr 2028 umgesetzt, sodass Eigentümer in den Jahren 2026 und 2027 noch Unterhaltskosten und Schuldzinsen abziehen können. Darüber hinaus war diese Abschaffung mit der Einführung einer neuen Steuer auf Zweitwohnungen verbunden, deren Umsetzung den Kantonen freigestellt ist. Bislang haben die Kantone noch keine Modalitäten für eine solche Besteuerung bekannt gegeben.
Andererseits lehnten Volk und Stände am 30. November 2025 die Initiative der Jungsozialisten zur Einführung einer Bundeserbschaftssteuer von 50 % bei einem Nachlassvermögen von über CHF 50 Mio. mit grosser Mehrheit ab. Die Zuständigkeit für die Erhebung einer solchen Steuer verbleibt somit bei den Kantonen. Im Gegensatz zu vielen anderen Ländern werden in der Schweiz in den meisten Fällen keine oder geringe Erbschaftssteuern erhoben. Dies hängt auch damit zusammen, dass in der Schweiz Vermögen besteuert wird.
Zum Jahresabschluss möchten wir Sie daran erinnern, dass Sie bis zum Jahresende Einzahlungen in die Säule 3a von maximal CHF 7'258 für Personen, die einer Pensionskasse angeschlossen sind, und CHF 36'388 für selbständig Erwerbstätige, tätigen können. Damit Sie diesen Betrag von Ihrem steuerpflichtigen Einkommen abziehen können, muss der Betrag bis spätestens am 31. Dezember 2025 auf dem Vorsorgekonto gutgeschrieben sein. (Wie nachfolgend erläutert wird, wird es ab dem Jahr 2026 möglich sein, Lücken in der Säule 3a zu schliessen und damit verspätete Einzahlungen nachzuholen).
Ausblick 2026
Am 8. März 2026 wird über Initiative betreffend individuelle Besteuerung von gemeinsam veranlagten Paaren abgestimmt. Diese Frage beschäftigt das Parlament seit Jahrzehnten, nachdem das Bundesgericht 1984 in einem Urteil festgestellt hatte, dass eine höhere Besteuerung von Verheirateten im Vergleich zu Konkubinatspaaren verfassungswidrig ist. Seit diesem Urteil haben der Bund und die Kantone durch Abzüge und tiefere Steuersätze diesen Nachteil etwas reduziert. Wenn die Initiative angenommen wird, werden gemeinsam veranlagte Paare nicht mehr gemeinsam besteuert, sondern müssen jeweils eine eigene Steuererklärung ausfüllen und werden separat veranlagt. Die Initiative wurde sowohl im National- als auch im Ständerat mit einer knappen Mehrheit angenommen. Gegen die Initiative kam sowohl das Volks- als auch das Kantonsreferendum zustande, was selten vorkommt.
Was die Mehrwertsteuer betrifft, ist eine Erhöhung der Steuersätze in Zukunft möglich, da dies eine der Optionen zur Finanzierung der 13. AHV-Rente sein könnte.
Schliesslich weisen wir darauf hin, dass ab dem Jahr 2026 das Schliessen von Beitragslücken in der Säule 3a möglich sein wird, sofern bereits der Höchstbeitrag für das laufende Jahr geleistet wurde. Die Rückkäufe können sich auf einen Zeitraum von maximal 10 Jahren beziehen, sofern die steuerpflichtige Person in all diesen Jahren die Voraussetzungen für eine Einzahlung in die Säule 3a erfüllt hat. Einkäufe sind somit nur für Lücken möglich, die ab dem 1. Januar 2025 entstanden sind.
Wir wünschen Ihnen schöne Feiertage und alles Gute für das Jahr 2026.
Ein Beitrag von Daniel Gatenby