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Energy Law Quarterly - Netzexpress

Publikationen 9. Januar 2026

Ausgangslage

Das schweizerische Stromnetz soll den künftigen, gesteigerten Anforderungen entsprechen und muss zudem – insbesondere auf Netzebene 1, dem Übertragungsnetz - saniert werden. Dies führt zu einer Zunahme der Stromleitungsprojekte und der damit verbundenen Verfahren. Die für die Um- und Ausbauten notwendigen Planungs- und Genehmigungsverfahren dauern oftmals mehrere Jahre. Zudem soll der Ausbau der erneuerbaren Energien nicht durch fehlende Netzkapazitäten verzögert werden. Mit einer Gesetzesrevision sollen deshalb die Verfahren zum Aus- und Umbau der Stromnetze beschleunigt werden. Die Vorlage wird deshalb auch als Netzexpress bezeichnet. Die Revision erfordert Anpassungen des Elektrizitätsgesetzes (EleG), des Stromversorgungsgesetzes (StromVG), des Raumplanungsgesetzes (RPG) sowie des Energiegesetzes (EnG).

Am 18. Dezember 2025 hat der Nationalrat als Erstrat die Vorlage beraten. Als nächstes wird der Ständerat über die Vorlage beraten.

Verfahrensbeschleunigung

Die Revision sieht vor, dass bei Sanierungen und beim Ersatz bestehender Höchstspannungsleitungen auf bisherigen Trassen das Sachplanverfahren wegfällt. Projekte unmittelbar neben Eisenbahntrassen oder Nationalstrassen sollen zudem ebenfalls von der Sachplanpflicht ausgenommen sein. (Mit einem Sachplan zeigt der Bundesrat auf, wie Aufgaben und Ziele in einem bestimmten Sachbereich umgesetzt, abgestimmt und erreicht werden sollen. Ein Sachplan besteht aus Karte und Text und ist öffentlich zugänglich).

Als weitere wichtige Schritte zur Beschleunigung sollen die Bereinigungsverfahren zwischen Fach- und Leitbehörden in der Bundesverwaltung verkürzt und die Gerichte angehalten werden, bei Beschwerdeverfahren in Zusammenhang mit Projekten von nationalem Interesse so weit möglich in der Sache selbst und innerhalb von 180 Tagen zu entscheiden. 

Der Beschleunigung soll zudem die Einschränkung der Beschwerdeberechtigung bei Plangenehmigungen dienen. Nur wer vor der Vorinstanz am Verfahren teilgenommen hat, von der Verfügung besonders betroffen ist und ein rechtlich schutzwürdiges Interesse an deren Aufhebung hat, soll zur Beschwerde zugelassen sein.

Verteilnetzanlagen im nationalen Interesse

Neu soll der Bundesrat auch einzelnen Anlagen, die nicht zum Übertragungsnetz, sondern zum Verteilnetz gehören, nationales Interesse beimessen können, wenn dadurch wichtige Netzausbauten rascher realisiert werden können. 

Im Nationalrat fand zudem ein Minderheitsantrag Zustimmung, wonach eine Transformatorenstation ausserhalb der Bauzone, die nicht ausschliesslich Bauten und Anlagen ausserhalb der Bauzone erschliesst, dennoch im Sinn des Raumplanungsgesetzes als ausserhalb der Bauzone standortgebunden gilt und folglich gebaut werden könnte, wenn gewisse Voraussetzungen erfüllt sind. So insbesondere, wenn der Standort direkt an die Bauzone grenzt und wenn der Nachweis erbracht wurde, dass innerhalb der Bauzone – ohne Enteignung - kein geeigneter Standort gefunden werden konnte. Damit sollen Enteignungsverfahren vermieden werden, welche wiederum über Jahre andauern könnten. Zudem sollte die Transformatorenstation eine maximale Fläche von 10 Quadratmetern und eine maximale Höhe von 2,5 Metern haben.

Freileitungsgrundsatz

Der Grundsatz, dass Leitungen mit einer Nennspannung von 220 Kilovolt oder höher als Freileitungen und nur ausnahmsweise als Erdkabel zu bauen sind, war bereits in der Vernehmlassung des Bundesrats und auch in der parlamentarischen Beratung sehr umstritten. So sind in diesem Zusammenhang im Wesentlichen die Baukosten und der Tier- und Landschaftsschutz viel diskutierte Themen. Die Mehrheit des Nationalrats hat sich nun für den Freileitungsgrundsatz ausgesprochen und erhofft sich davon eine erhebliche Beschleunigungswirkung. 

Ausblick

Die Themen rund um Stromversorgung haben in der Politik eine hohe Priorität, so auch der Netzexpress. Die Kommission des Ständerats für Umwelt, Raumplanung und Energie wird voraussichtlich im Januar und Februar 2026 über die Vorlage diskutieren und die Anträge zuhanden der Beratung des Ständerats vorbereiten, idealerweise für die Frühjahrssession im März 2026.


Ein Beitrag von Marc Grüninger, Patrizia Lorenzi

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