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GHR Energy Law Quarterly - März 2024 - Glasfasernetzausbau in der Schweiz

Publications 14. mars 2024

Grundversorgung

Die Swisscom AG ist die Telekommunikationsunternehmung der Schweizerischen Eidgenossenschaft. Ihr steht als Aktionärin die Mehrheit am Gesellschaftskapital und an den Stimmrechten der Swisscom AG zu (Art. 6 Abs. 1 Telekommunikationsunternehmensgesetz, TUG).

Der Bund ist somit Hauptaktionär der Swisscom AG. Entsprechend hat der Bundesrat Erwartungen an die Swisscom AG. Sie soll demnach eine zukunftsgerichtete und zuverlässige Netz- und Informatikinfrastruktur bauen und einen wesentlichen Beitrag zur Erschliessung aller Regionen der Schweiz mit Hochbreitbandinfrastruktur leisten. Dabei darf Swisscom auch Kooperationen mit anderen Unternehmen eingehen. Der Bundesrat erwartet von der Swisscom aber auch, dass sie sich wettbewerbskonform verhält, jedenfalls dort, wo sie aufgrund der an sie erteilten Grundversorgungskonzession keine Monopolstellung hat.

Im Grundversorgungsauftrag sind die zu erbringenden Dienste definiert, nicht aber die Infrastrukturen und Technologien, mit deren Hilfe die Dienste erbracht werden sollen. Eine Versorgung mit auf Leitungen basierenden Netzen ist folglich nicht überall garantiert. Seit dem 1. Januar 2024 beinhaltet die Grundversorgung bei Internetzugang folgende spezifizierten Übertragungsraten: 10 Mbit/s für den Download und 1 Mbit/s für den Upload bzw. 80 Mbit/s für den Download und 8 Mbit/s für den Upload (Art. 15 Abs. 1 Bst. d Verordnung über Fernmeldedienste, FDV). Es zeichnet sich deutlich ab, dass zur Gewährleistung dieser Übertragungsraten auf die Glasfasertechnologie gesetzt werden muss.

Hochbreitbandstrategie

Am 28. Juni 2023 hat der Bundesrat die Hochbreitbandstrategie des Bundes vorgestellt. Mit dieser wird das Ziel verfolgt, möglichst alle Haushalte und Unternehmen in der Schweiz mit einer Bandbreite von 1 Gbit/s zu versorgen. Zu diesem Zweck soll ein zeitlich befristetes, staatliches und subsidiäres Förderprogramm geschaffen werden, das den Ausbau mit der leistungsfähigsten und zukunftssicheren Technologie FTTH (Fibre to the home) in dünn besiedelten, unrentablen Gebieten mitfinanziert und nur in begründeten Fällen einen Ausbau auch mit alternativen Technologien zulässt. Allerdings benötigt ein solches Förderprogramm neue gesetzliche Grundlagen.

Verschiedene Vorstösse (z.B. Motion KVF-N 20.3915) und Verbände (z.B. www.netzallianz.ch) setzen sich dafür ein, dass die Hochbreitbandstrategie umgesetzt und die gesetzlichen Grundlagen für Förderprogramme geschaffen werden. Die Motion KVF-N 20.3915 wurde am 4. Dezember 2023 vom Ständerat zwar abgelehnt. Immerhin kündigte der Bundesrat in der Beratung aber an, ein Aussprachepapier zur Frage zu behandeln, ob, zu welchen Kosten und in welchem Zeitrahmen eine 100%ige Erschliessung mit Glasfasern sichergestellt werden soll. Der Bundesrat brachte aber auch zum Ausdruck, dass angesichts der schwachen Finanzlage des Bundes die Swisscom möglichst nach marktwirtschaftlichen Kriterien erschliessen soll. Nur wo der Markt die Erschliessung nicht gewährleiste, soll der Staat eingreifen. Dies sollte rasch und idealerweise im Einklang mit der EU erfolgen, die bis 2030 eine flächendeckende Glasfaserabdeckung plant und realisiert.

Ausbau Glasfasernetz

Ziel der Swisscom ist es, bis Ende 2025 55 % und bis 2030 75 % der Wohnungen und Unternehmen in der Schweiz mit Glasfasern zu erschliessen. Das heisst, dass aktuell grosse Gebiete mit zahlreichen Haushalten und KMU noch nicht angeschlossen sind. Deshalb haben sich vor allem Gemeinden und gemeindeeigene Unternehmen zum Ziel gesetzt, kommunale Gebiete mit Glasfaser zu versorgen, z.B. im Rahmen der Erneuerung veralteter Infrastrukturen und unter Nutzung von Synergien. Das macht sie auch als Standorte attraktiver.

Das Problem der parallelen Netze stellt sich aber oft, wenn Swisscom ein FTTH- Netz ausbaut, z.B. an Orten, die primär nach betriebswirtschaftlichen Kriterien ausgewählt werden. Da der Bau von parallelen Glasfasernetzen aber wirtschaftlich nicht sinnvoll ist, suchen insbesondere jene Gemeinden, die bereits selbst aktiv sind, oft die Zusammenarbeit mit Swisscom. In Ermangelung bestehender, staatlicher Förderprogramme bleibt ihnen meistens nichts anderes übrig, als die finanzielle Unterstützung der Swisscom zu suchen. Dies ist oft mit harten Verhandlungen und Vertragsbedingungen verknüpft.


Un article de Marc Grüninger, Markus Brülhart, Patrizia Lorenzi

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