Retrozessionen im Execution Only-Verhältnis: Publikation jetzt im Volltext verfügbar
Die in der Aktuellen Juristischen Praxis erschienene Entscheidbesprechung unserer Kollegin Martina Reber zum Bundesgerichtsurteil BGE 152 III 240 ist jetzt auch im Volltext frei verfügbar.
Mit seinem neuen Leitentscheid hat das Bundesgericht die bislang umstrittene Frage der Herausgabepflicht von Retrozessionen im Execution-Only-Verhältnis geklärt. Es verneint eine Herausgabepflicht für den beurteilten Fall, weil die vereinnahmten Vertriebsentschädigungen nicht geeignet gewesen seien, bei der Bank einen Interessenkonflikt hervorzurufen.
In ihrer Entscheidbesprechung ordnet unsere Kollegin Martina Reber das Urteil in die bisherige Retrozessionsrechtsprechung ein und zeigt auf, dass das Bundesgericht den Anwendungsbereich der auftragsrechtlichen Herausgabepflicht damit erheblich verengt. Sie setzt sich kritisch mit der methodischen Herleitung dieser Neuausrichtung auseinander und legt dar, weshalb insbesondere der Gesetzeswortlaut, die Entstehungsgeschichte und die Systematik von Art. 400 Abs. 1 OR für ein weitergehendes Verständnis der Herausgabepflicht sprechen.
Darüber hinaus untersucht sie die aufsichtsrechtliche Tragweite des Entscheids und erläutert, weshalb die bundesgerichtlichen Ausführungen zu Art. 26 FIDLEG die FINMA nicht zu einer Änderung ihrer bisherigen Praxis verpflichten.
Die vollständige Entscheidbesprechung steht hier zur Verfügung:
Ein Beitrag von Martina Reber