TaxPage – Ausdehnung der Verlustverrechnung
Einführung
Die Pandemie hat bei vielen Unternehmen Spuren hinterlassen. Damit sich diese besser erholen können, soll die Verlustverrechnung von sieben auf zehn Jahre ausgedehnt werden. Wie das konkret aussehen soll, lesen Sie hier.
Verlustverrechnung
Derzeit können Verluste aus den sieben der Steuerperiode vorangegangenen Geschäftsjahre vom Reingewinn abgezogen werden. Dies gilt selbstverständlich nur soweit, als dass die Verluste bei der Berechnung des steuerbaren Reingewinns in den Vorjahren nicht berücksichtigt wurde. Der verrechenbare Betrag wird Verlustvortrag genannt. Sofern Verluste in mehreren Geschäftsjahren erzielt wurden, sind die älteren Verlustvorträge jeweils vor den neueren zu verrechnen.
Berechnungsbeispiel
Die untenstehende Tabelle soll die Verlustverrechnung veranschaulichen. Der Verlust des Geschäftsjahres 2015 (-250) wird in den darauffolgenden Jahren jeweils mit einem allfälligen Gewinn verrechnet. So konnte bis im Jahr 2022 total ein Verlust von 240 verrechnet werden. Nach heute geltendem Recht kann der übrig gebliebene Verlust von 10 im Jahr 2023 nicht mehr verrechnet werden. Es ist jedoch möglich, den Verlustvortrag des Jahres 2018 (-60) im Jahr 2023 zu verrechnen, da dieser bis anhin nicht berücksichtigt wurde. Da im Jahr 2023 ein Gewinn von 100 erwirtschaftet wurde, beträgt der steuerbare Reingewinn für dieses Jahr 40.
In den Jahren davor gab es aufgrund der Verlustverrechnung keinen steuerbaren Reingewinn, obwohl in den Jahren 2016, 2017 sowie 2019-2022 jeweils ein Jahresgewinn erzielt wurde.
Wie Sie sehen ist die Verlustverrechnung ein wichtiges Instrument und kann die Steuerrechnung erheblich beeinflussen.
Geplante Änderungen
Damit sich – insbesondere auch von der Corona-Pandemie betroffene Unternehmen – besser erholen können, will das Parlament die Verrechnungsperiode von sieben auf zehn Jahre ausdehnen. Der Bundesrat hat die dafür gesetzlichen Anpassungen im DBG und StHG ausgearbeitet und in die Vernehmlassung gegeben. Die Vernehmlassungsantworten fielen geteilt aus. Während die Wirtschaft die vorgeschlagenen Änderungen begrüsst, werden diese von einer Mehrzahl der Kantone und Städten abgelehnt.
Was als Nächstes passiert
Die Gesetzesentwürfe müssen nun, unter Berücksichtigung der Vernehmlassungsantworten, vom Parlament beraten und allenfalls beschlossen werden.
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Un article de Jil Suter