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Lex Koller: Bundesgericht verneint bewilligungsfreie Übertragung von Ferienwohnung auf Trust

Actualités 9. février 2026

Mit Urteil 2C_437/2024 vom 5. Februar 2026 stellte das Bundesgericht klar, dass die Übertragung einer Liegenschaft von einem ausländischen Eigentümer auf einen Trust einer Bewilligung bedarf – selbst, wenn ausschliesslich Familienangehörige begünstigt werden. valfor war als Parteivertreter an der mündlichen Urteilsberatung anwesend. Das Urteil wurde in Fünferbesetzung gefällt und fiel mit einer Mehrheit von 3:2 sehr knapp aus.

Konkret beabsichtigte ein britischer Familienvater, eine Ferienwohnung in Grindelwald auf einen Trust nach amerikanischem Recht zu übertragen, wobei sowohl als Trustees als auch als Beneficiaries jeweils seine Ehefrau und seine beiden Söhne eingesetzt werden sollten. 

Das Verwaltungsgericht des Kantons Bern hatte festgestellt, dass dieser Vorgang keiner Bewilligung nach dem Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewG) bedurfte, da der Ausnahmetatbestand von Art. 7 Bst. b BewG (Übertragung auf Ehegatten und Verwandte in auf- und absteigender Linie) erfüllt war. 

Das Bundesgericht hiess eine Beschwerde des Bundesamtes für Justiz gut: Es erachtete den Ausnahmetatbestand von Art. 7 Bst. b BewG im vorliegenden Fall nicht als erfüllt, da eine Truststruktur dazwischengeschaltet werden sollte. Auch wenn dem Trust keine Rechtspersönlichkeit zukomme, handle es sich doch um ein „juristisches Gebilde“. Das Bewilligungsgesetz sei aufgrund seines Zweckes sehr restriktiv auszulegen. 

Das Urteil des Bundesgerichts erscheint widersprüchlich, da es dem Trust einerseits (zu Recht) die Rechtspersönlichkeit abspricht, ihn andererseits jedoch so behandelt, als käme ihm eine solche zu. "Juristische Gebilde" sind dem Schweizer Recht bisher unbekannt.


Un article de Bruno Hunziker, Markus Brülhart, Martina Reber

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